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Verjährung von Ansprüchen in Handelsverträgen

  • 4. März 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. März 2025


Fälle von Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung in Handelsbeziehungen sind alltäglich. Wenn jedoch die Parteien ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern haben, deren Gesetzgebungen und Fristen voneinander abweichen, wird die Situation komplex.


Es muss nicht nur das anwendbare Recht für die Transaktion bestimmt werden, sondern auch die Fristen für die Geltendmachung und Verjährung der Ansprüche und Rechte, die durchgesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.


Ein klares Beispiel findet sich im grenzüberschreitenden Handelsverkehr zwischen Spanien und Deutschland. Die allgemeine Verjährungsfrist nach deutschem Recht beträgt drei Jahre, während die allgemeine Verjährungsfrist nach spanischem Recht fünf Jahre beträgt. Dieser zeitliche Unterschied in der Verjährung von Ansprüchen kann häufig dazu führen, dass ein Anspruch verjährt.


Wenn Sie einen Anspruch oder ein Recht gegen ein deutsches oder spanisches Unternehmen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie Sie verfahren sollten, um eine Verjährung zu vermeiden.


Legen Sie uns Ihren Fall dar und wir informieren Sie über die anwendbaren Fristen. Vermeiden Sie, dass die Zeit gegen Sie spielt!

 
 
 

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