Anzahlungs- oder Arras-Vertrag
- mhigueras1
- 4. März
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Aktualisiert: 5. März
Der Verkauf von Immobilien in Spanien erfolgt in der Regel nach Abschluss eines Anzahlungs- oder Arras-Vertrags. Mit der Unterzeichnung des Anzahlungsvertrags muss der Käufer in der Regel 10 % des vereinbarten Kaufpreises zahlen und verpflichtet sich, die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erwerben. Erfolgt der Kauf nicht innerhalb der vereinbarten Frist aufgrund eines Verstoßes seitens des Käufers, darf der Verkäufer die geleistete Anzahlung (Arras-Betrag) einbehalten. Ist hingegen der Verkäufer für den Vertragsbruch verantwortlich, muss er dem Käufer den erhaltenen Betrag doppelt zurückerstatten.
Besonders wichtig ist, dass die Anzahlung bei Unterzeichnung des Arras-Vertrags stets auf das Konto eines neutralen Dritten eingezahlt wird, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlung sicherzustellen.
Makler verfügen oft über Standardentwürfe für Arras-Verträge, die nicht auf jeden individuellen Fall zugeschnitten sind. Die Unterzeichnung eines solchen Vertrags kann die Sicherheit der Transaktion und Ihre Rechte gefährden.
Überlegen Sie, einen Arras-Vertrag zu unterzeichnen? Lassen Sie uns Ihren Vertrag individuell für Sie gestalten und vermeiden Sie unangenehme Folgen!

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