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Erbschein

  • mhigueras1
  • 4. März
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. März


Bei einer Erbschaft mit Vermögen in verschiedenen Ländern ist es immer notwendig, das Erbrecht nachzuweisen, um über das Erbe durch die sogenannten „Erbennachweis“ verfügen zu können.


Die bekanntesten und häufigsten Erbennachweis sind das Testament und das Erbschein. Wenn jedoch ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen nicht vorliegt, ist es erforderlich, das Erbrecht auf andere Weise nachzuweisen.


Im Falle einer Intestaterbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist, muss das Gesetz angewendet werden, um die Erben zu bestimmen. In diesem Fall sind andere Titel erforderlich.


In Spanien ist der Erbrechtstitel bei einer Intestaterbfolge die sogenannte „Declaración de Herederos Abintestato“ (Erbenerklärung), die vor einem Notar beantragt werden muss.


In Deutschland übernehmen die Nachlassgerichte die Bestimmung der Erben. Nach Antragstellung und entsprechender Prüfung wird der sogenannte Erbschein ausgestellt.


Wissen Sie nicht, wie man eine Erbenerklärung oder ein Erbschein anfordert? Kontaktieren Sie uns, und wir informieren Sie über das Vorgehen in Ihrem Fall.

 
 
 

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