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Online-Gründung einer Handelsgesellschaft in Spanien oder Deutschland

  • mhigueras1
  • 5. März
  • 1 Min. Lesezeit

Zwar hinkt das Recht stets hinter den Fortschritten der Gesellschaft her, doch passt sich das europäische Recht nach und nach unserer Cybergesellschaft an. Besonders interessant ist die neue Möglichkeit, sowohl in der deutschen als auch in der spanischen Gesetzgebung, Handelsgesellschaften durch Online-Verfahren zu gründen – in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht.


Denken Sie darüber nach, Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien oder Deutschland aufzunehmen? Lassen Sie sich von uns beraten – wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in beiden Ländern auf die effizienteste Weise!

 
 
 

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