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Die Bauabnahme: Warum dieser Termin entscheidend ist

  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bauabnahme wird von vielen Bauherren unterschätzt. Oft wird sie „nebenbei“ erledigt – dabei hat sie weitreichende rechtliche Folgen. Wer hier unvorbereitet agiert, riskiert den Verlust wichtiger Rechte.


Was bedeutet Abnahme?

Die Abnahme ist die Erklärung des Bauherrn, die Werkleistung als im Wesentlichen vertragsgerecht anzuerkennen. Sie kann erfolgen durch (1) ein förmliches Abnahmeprotokoll, (2) schlüssiges Verhalten (z.B. Einzug ohne Vorbehalte) oder (3) vertraglich vereinbarte fiktive Abnahme unter bestimmten Voraussetzungen.


Rechtliche Folgen der Abnahme

Im Zeitpunkt der Abnahme beginnt Frist, innerhalb derer Mängelrechte geltend gemacht werden können. Der Bauherr muss von nun an beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser vom Unternehmer zu vertreten ist. Auch der Werklohn wird grds. mit der Abnahme fällig; der Unternehmer kann dann Zahlung verlangen. Letztlich geht die Gefahr zufälliger Verschlechterung oder Zerstörung des Bauwerks geht auf den Bauherrn über.


So bereiten Sie sich als Bauherr richtig vor:

Zunächst sollte die Bauleistung vor Abnahme gründlich besichtigt werden – bei größeren Bauvorhaben idealerweise mit einem Sachverständigen. Alle erkennbaren Mängel sollten im Abnahmeprotokoll dokumentiert und unter Vorbehalt festgehalten werden. Vorbehalte zu bekannten Mängeln und Vertragsstrafen sollten ausdrücklich erklärt werden, um die eigenen Rechte zu sichern. Letztlich sollte dem Bauherrn bewusst sein, dass der Einzug, die Nutzung oder die vollständige Zahlung als konkludente Abnahme gewertet werden können. Hierauf sollte unbedingt geachtet werden.


Fazit

Die Bauabnahme ist ein juristischer Wendepunkt im Bauvorhaben. Wer sich gut vorbereitet und den Termin strukturiert durchführt, kann spätere Streitigkeiten vermeiden und seine Rechte sichern. Gerne unterstützen wir Sie als Bauherrn bei der Vorbereitung, Begleitung und rechtlichen Bewertung Ihrer Bauabnahme.

 
 
 

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