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Kosten eines spanischen Nachlasses

  • 3. März
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Mai

Haben Sie in Spanien Vermögen geerbt und möchten Sie sich über die damit verbundenen Kosten erkundigen? Wir helfen Ihnen gern.


Sofern das Nachlassvermögen nur aus Bankguthaben oder Ähnlichem besteht (keine Immobilie), ist nur mit dem Anfall von spanischer Erbschaftssteuer zu rechnen. Je nach Zuständigkeit der "Comunidad Autónoma" gehören zum Nachlassvermögen auch Grundstücke oder Immobilien jeglicher Art, sind gleichfalls weitere Kosten zu berücksichtigen.


Gehört zum Nachlassvermögen auch Grundstücke oder Immobilie jeglicher Art, sind ebenfalls weitere Kosten zu betrachten: Notarkosten, Erbscheinkosten und Grundbuchgebühren.


Besonders hervorzuheben ist der Fall der sog. städtischen Liegenschaften bzw. Wohnungen (keine reinen Grundstücke). In solchem Fällen ist auch mit der sog. Plusvalía u.a. (Bodenwertzuwachssteuer) zu rechnen.


Die Bodenwertzuwachssteuer fällt bei jeder Übertragung einer städtischen Immobilie an. Sie besteuert den Wertzuwachs des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet seit der letzten Transaktion (Kauf, Schenkung, Erbfall). Grundsätzlich wird sie vom Verkäufer getragen. Ist der Verkäufer jedoch nicht in Spanien ansässig, wird der entsprechende Betrag in der Regel vom Kaufpreis einbehalten und ist an die zuständige Gemeinde abzuführen.


Eine pauschale prozentuale Berechnung dieser Steuer ist leider nicht möglich, da sie von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt ist und unter anderem vom Zeitpunkt des Ersterwerbs sowie vom damaligen Kaufpreis und dem aktuellen Veräußerungspreis bzw. Wert abhängt.


Haben Sie Vermögen in Spanien geerbt? Wir unterstützen Sie gern bei der Abwicklung von Deutschland aus!


 
 
 

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