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Kosten eines spanischen Nachlasses

  • 3. März
  • 1 Min. Lesezeit

Haben Sie in Spanien Vermögen geerbt und möchte Sie sich über die damit verbundenen Kosten erkundigen? Wir helfen Sie gern.


Sofern das Nachlassvermögen nur von Bankkontoguthaben oder ähnliches besteht (keine Immobilie), ist nur mit Erbschaftssteuer zu rechnen, die, genauso wie bei allen anderen Angelegenheiten in Spanien, unterscheiden sich je nach zuständigen automischen Gebiet.


Gehört zum Nachlassvermögen auch Grundstücke oder Immobilie jeglicher Art, sind ebenfalls weitere Kosten zu betrachten: Notarkosten, Erbscheinkosten, Grundbuchsgebühren und Plusvalía u.a.


Besonders hervorzuheben ist der Fall der sog. städtischen Liegenschaften bzw. Wohnungen (keine reinen Grundstücke). In solchem Fällen ist auch mit der sog. Plusvalía (Bodenzuwachssteuer) zu rechnen.


Die Bodenzuwachssteuer fällt bei jeder Übertragung einer städtischen Immobilie an. Sie besteuert den Wertzuwachs des Grundstücks, auf dem sich die Immobilie befindet. Grundsätzlich wird sie vom Verkäufer getragen. Ist der Verkäufer jedoch nicht in Spanien ansässig, wird der entsprechende Betrag häufig vom Kaufpreis einbehalten und an die zuständige Behörde abgeführt.

Eine pauschale prozentuale Berechnung dieser Steuer ist leider nicht möglich, da sie von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt ist und unter anderem vom Zeitpunkt des Ersterwerbs sowie vom damaligen Kaufpreis und dem aktuellen Veräußerungspreis bzw. Wert abhängt.


Haben Sie Nachlass in Spanien geerbt? Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Deutschland aus!


 
 
 

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