Kosten beim Erwerb einer Immobilie in Spanien
- 24. Feb.
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Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang, der für Käufer und Verkäufer mit unübersichtlichen Kosten verbunden ist.
Die zu berücksichtigenden Kosten unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um eine neue Immobilie oder eine sogenannte Bestandimmobilie handelt, sowie je nach autonomem Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet.
Kosten | |||||
zu Lasten des Erwerbers | zu Lasten des Verkäufers | ||||
Notar | 0,2 % - 0,5 % | Notar | |||
Grundbuchamt | 0,1 % - 0,25 % | Bereinigung von Lasten (Hypothek, Nießbrauchrechte etc.) | |||
Steuer
| Neubau | 10 % USt.* | Steuer | IRNR*** | 19 % über Gewinn |
Bestandbau | 6 % - 10 % IAJD** | Plusvalía | Je nach Gemeinde | ||
*In den Kanarischen Inseln 6, 5% IGIC **Je nach Bundesland | *** Einbehalt von 3 % beim Kaufpreis | ||||
| Energieeffizienzbescheinigung | ||||
| Bewohnbarkeitsbescheinigung | ||||
| Bescheinigung der WEG | ||||
| Bescheinigung der Grundsteuer (IBI) | ||||
Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob die Immobilie zusätzlichen Belastungen unterliegt. Dazu gehören beispielsweise bereits beschlossene oder genehmigte Renovierungsmaßnahmen der Eigentümergemeinschaft.
Möchten Sie eine Immobilie in Spanien kaufen oder verkaufen? Gerne besprechen wir die Details Ihres individuellen Falls persönlich mit Ihnen.

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