Das Berliner Testament – eine beliebte Lösung für Ehepaare
- 8. Apr.
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Das sog. Berliner Testament ist in Deutschland die am häufigsten gewählte Form eines Testaments bei Ehepaaren. Wenn es richtig gestaltet ist, kann es eine sinnvolle und faire Lösung für die Familie sein. Wie funktioniert es? Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Stirbt einer, bekommt der andere zunächst das gesamte Vermögen. Zusätzlich legen die Eheleute fest, wer nach dem Tod des zweiten Partners erbt – meist die gemeinsamen Kinder. Diese werden sog. „Schlusserben“. Ziel ist dabei, dass der überlebende Partner finanziell abgesichert wird und die Kinder später das Familienvermögen erhalten.
Häufiger Kritikpunkt des Berliner Testaments ist die Erbschaftssteuer. Kinder haben aktuell einen Freibetrag von EUR 400.000,00 pro Elternteil. Beim Berliner Testament erben sie aber erst beim zweiten Todesfall. Dadurch wird der Freibetrag beim ersten Todesfall nicht genutzt. Dies kann steuerlich nachteilig sein – muss es aber nicht unbedingt. Denn, es muss immer das gesamte Vermögen betrachtet werden. Z. B. können selbst genutzte Immobilien steuerlich begünstigt sein und nicht jedes Vermögen führt automatisch zur Steuerbelastung. Die pauschale Behauptung, das „Berliner Testament ist steuerlich nachteilig“ ist daher zu kurz gegriffen. Auch mit einem Berliner Testament kann die Familie steuerlich sinnvoll planen. Es ist z. B. möglich, Kinder oder Enkel schon beim ersten Todesfall mit bestimmten Vermögenswerten im Wege eines Vermächtnisses zu bedenken oder Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verschenken. So können steuerliche Freibeträge genutzt werden.
Fest steht, dass ein Testament stets gut durchdacht sein sollte, um eine individuell passende Lösung zu finden.
Das Berliner Testament hat auch rechtliche Folgen, die viele nicht kennen: Zum einen löst es im Erbfall Pflichtteilsansprüche der Kinder aus. Beim ersten Todesfall werden die Kinder zunächst nicht Erben. Sie könnten daher ihren Pflichtteil verlangen – also einen Geldanspruch. Das kann den überlebenden Ehepartner finanziell belasten. Allerdings lässt sich dieses Risiko durch kluge Regelungen im Testament verringern. Ferner ist der Nachteil der eingeschränkten Änderungsmöglichkeiten beim Berliner Testament zu bedenken. In der Praxis erweist sich die Bindungswirkung des Testaments für den überlebenden Ehepartner oft als Belastung. Nach dem Tod des ersten Partners kann das Testament meist nicht mehr geändert werden – es sei denn, dies wurde ausdrücklich unter den Eheleuten erlaubt. Das kann aber problematisch sein, wenn sich das Leben verändert, zum Beispiel durch Wiederheirat, neue Kinder oder veränderte familiäre Beziehungen. Die Praxis zeigt, dass gerade bei jungen Ehepaaren die Gefahr besteht, dass eine alte Regelung später nicht mehr passt.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Berliner Testament für viele Ehepaare eine gute und bewährte Lösung ist. Es sorgt für finanzielle Sicherheit und ist in der Familie meist gut nachvollziehbar. Allerdings gibt es steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die unbedingt berücksichtigt werden sollten. Deshalb gilt: Eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar ist empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden und den Familienfrieden langfristig zu sichern.

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